Gutscheine einlösen

Infos für Mitgliedsbetriebe zur Entgegennahme von Gutscheinen als Zahlungsmittel und zur Vergütung angenommener Gutscheine durch die IG Schaan

 

Gutschein-Annahme als Zahlungsmittel
Als IG Schaan Mitgliedsbetrieb nehmen Sie unsere Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen. Sie sind nicht verpflichtet, die Differenz bei einem Einkauf unter dem Gutscheinwert in bar auszuzahlen. Sie bestimmen das Vorgehen in einem solchen Fall unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien selbst. Barauszahlung des gesamten Gutscheinwerts ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen.

Als Nichtmitglied in der IG Schaan empfehlen wir die Entgegennahme von Gutscheinen; eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.


Vergütung angenommener Gutscheine (Inkasso)
Senden Sie Gutscheine zur Vergütung einzeln oder gesammelt unter Angabe Ihrer Bankverbindung oder mit einem Einzahlungsschein per Post an unsere Adresse IG Schaan, Postfach 453, 9494 Schaan. Wir überweisen Ihnen den Gegenwert umgehend, ohne Abzug von Spesen. Sie können uns gerne auch telefonisch oder per Mail kontaktieren und wir holen die Gutscheine zum Inkasso in Ihrem Geschäft/Betrieb ab. Auch von Nichtmitgliedern entgegengenommene Gutscheine vergüten wir spesenfrei und motivieren Sie gleichzeitig zu einem Beitritt in unsere Interessengemeinschaft.